Wir haben ein erleichtertes Bewerberverfahren für Personen entwickelt, die ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben und sich auf einen Ausbildungsplatz in einem Pflegeberuf bewerben möchten. Im Folgenden erhalten Sie dazu alle wichtigen Informationen.

 

I. Voraussetzungen für die Onlinebewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss

Für Ihre Onlinebewerbung benötigen Sie:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bestandenes B2-Sprachzertifikat (alle 4 Module!)
  • Schul-Abschlusszeugnis, übersetzt in deutscher Sprache

Falls Sie die Anerkennung Ihrer Schulzeugnisse bereits besitzen, reichen Sie diese bitte ebenfalls mit ein.


Sie haben alle Dokumente vorliegen

Bewerben Sie sich jetzt über unser Onlinebewerbungsportal (nicht per E-Mail oder Whatsapp möglich!)

Ihnen fehlen noch Dokumente

Bei welchen Dokumente können wir Ihnen weiterhelfen?

Zum Ausfüllen des Bewerberanschreibens und des Lebenslaufs können Sie gern unsere Vorlagen nutzen. 

A. Weitere Informationen zur sprachlichen Kompetenz

Die folgenden Internetseiten bieten Ihnen relevante Informationen rund um das Thema Sprachniveau für eine Ausbildung in Deutschland. 

 

B. Angebote für Sprachkurse zur Erlangung oder Festigung eines Sprachniveaus

Wir haben Ihnen eine Auswahl an Sprachschulen und -kursen zusammengestellt:

Um bei uns eine Pflegeausbildung beginnen zu können, muss der ausländische Schulabschluss mindestens dem deutschen Mittleren Bildungsabschluss entsprechen. Für die Bewerbung benötigen wir Ihr Schulabschlusszeugnis in deutscher Sprache übersetzt. 

Hier finden Sie beispielhaft zwei Übersetzungsbüros. Natürlich können Sie Ihre Zeugnisse auch bei anderen Übersetzungsbüros übersetzen lassen.

 

 

II. Was passiert nach der Onlinebewerbung

  • Wir melden uns wenige Tage nach Ihrer Onlinebewerbung per E-Mail.
  • Bei einer positiven Bewertung Ihrer Bewerbung, laden wir Sie zu einem Skype-Bewerbungsgespräch ein.
  • Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch erfolgt eine vorläufige Zusage oder Absage per E-Mail. 
  • Mit der vorläufigen Zusage für einen Ausbildungsplatz können Sie die Zeugnisanerkennung beantragen. 
    (Informationen zur Anerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/anerkennung-eines-deutschen-schulabschlusses)
  • Nachdem Sie die Zeugnisanerkennung bei uns eingereicht haben, erhalten Sie:

    1. Vorläufigen Ausbildungsvertrag
    2. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    3. Schulbescheinigung und Ausbildungsplan
     
  • Mit diesen Dokumenten vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft.
  • Sie erhalten ein Visum + Arbeitserlaubnis für 6 Monate.
  • In Deutschland angekommen, beantragen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis 
    (‍Link zur Ausländerbehörde Ulm: www.ulm.de/rathaus/stadtverwaltung/bürgerdienste/auslaenderbehoerde-in-ulm).
  • Es folgt eine Untersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst der Uniklinik Ulm.
  • Sie erhalten Ihren Ausbildungsvertrag!
Bewerben Sie sich aus einem Staat der sogenannten WHO-Liste?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt seit 2006 in einigen Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheits-​ und Pflegepersonal (vor allem Humanmediziner*innen, Gesundheits-​ und Krankenpflegepersonen) fest und empfiehlt, aus diesen Staaten nicht aktiv Menschen in Beschäftigungen in Gesundheits-​ und Pflegeberufen nach Deutschland zu rekrutieren/vermitteln. Aktuell umfasst diese Liste 55 Staaten.

Deutschland hat diese Empfehlung in geltendes Recht umgesetzt. Die Arbeitsvermittlung durch Private oder sonstige Institutionen in Beschäftigungen in Gesundheits-​ und Pflegeberufen ist aus diesen Staaten verboten.

Bitte beachten Sie, dass Bewerber*innen aus einem dieser Staaten möglicherweise keine Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit erhalten. Diese kann jedoch notwendig sein, um einen Termin bei der Botschaft ihres Landes zu bekommen.

WEITERE INFORMATIONEN

https://www.arbeitsagentur.de/datei/rekrutierungs-und-vermittlungsverbot-who_ba031200.pdf

Liste der sogenannten WHO-​Staaten:
https://www.gesetze-​im-internet.de/beschv_2013/anlage_1.html

 

 

III. Weiterführende Informationen aus unserem Netzwerk in Ulm

Ulm verfügt über ein breites Netzwerk für Zugewanderte. Wir haben für Sie die wichtigsten Akteure im folgenden aufgelistet. Persönliche Ansprechpersonen für verschiedene Anliegen finden Sie bei den Institutionen der verlinkten Internetseiten. 

 

Wie funktioniert die Onlinebewerbung?

Wir nehmen Ihre Bewerbungen über unser Onlinebewerbungsportal entgegen. Eine Bewerbung über Whatsapp oder E-Mail ist nicht möglich.