Der Beruf der OTA
Die Operationstechnischen Assistent*innen (OTA) sind ein unverzichtbares Mitglied im OP-Team. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit ist die Betreuung der Patient*innen – vor, während und nach der Operation. Häufig haben Patient*innen vor einem operativen Eingriff Angst. Wichtig ist es, die Patient*innen zu beruhigen und ihnen die Furcht zu nehmen. Neben der Freude am Umgang mit den Patient*innen sollten angehende OTAs in der Lage sein, sich in andere Personen hineinzuversetzen.
Neben der sterilen Assistenz während den Operationen sind Operationstechnische Assistent*innen ebenfalls für die Vor- und Nachbereitung von Operationen verantwortlich. Sie stellen sicher, dass alle erforderlichen Instrumente, Geräte und Medizinprodukte im OP-Saal vorhanden sind und ein zügiger und reibungsloser OP-Verlauf gewährleistet werden kann.
Mit den drei Ausbildungsjahren und dem erreichten Berufsabschluss als OTA stehen den Absolvent*innen unterschiedliche Möglichkeiten offen. Einerseits ist die Nachfrage nach Operationstechnischen Assistent*innen hoch, sodass dem Weg in den Arbeitsmarkt nichts im Weg steht. Andererseits bietet die Akademie die deutschlandweit einzigartige Möglichkeit (auch direkt nach der Ausbildung), den verkürzten Dualen Bachelorstudiengang "Medizintechnische Wissenschaften" im Kloster Wiblingen zu belegen.
In lediglich 3 Semestern kann hier mit dem vollwertigen Bachelor of Science ein akademischen Grad erlangt werden, der die Absolvent*innen bestens für zukünftige Anforderungen rüstet.
Tätigkeiten
Die Aufgaben der Operationstechnischen Assistent*innen sind sehr vielfältig. Hierzu gehören beispielsweise:
- Assistenz bei Operationen
- Vorbereitung des Patient*innen vor der Operation (z.B. Anziehen der OP-Haube, abdecken mit sterilen Tüchern)
- Vorbereitung der Operationseinheiten
- Vor- und Nachbereitung des Operationssaales
- Vorbereitung bevorstehender Operationen, einschließlich der Instrumente, Geräte und des Verbrauchmaterials
- Betreuung der Patient*innen vor und nach der Operation
- Lagerung der Patient*innen
- Dokumentation des OP-Verlaufs
- Verantwortung für die Hygiene im OP-Saal
- Pflege der technischen Geräte
- Sterilisation der Instrumente
- Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterialien
- Selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe in den Funktionsabteilungen (z.B. Ambulanz, Endoskopie, Zentralsterilisation)
- Übernahme administrativer Aufgaben
- Durchführung hygienischer Maßnahmen
- Anleitung neuer Mitarbeiter*innen und Schüler*innen
Einsatzmöglichkeiten
Beschäftigung finden Operationstechnische Assistent*innen in Krankenhäusern, ambulanten OP-Zentren, Spezialkliniken oder Arztpraxen. Sie halten sich in Operationssälen sowie Praxis- und Aufwachräumen auf. Weitere Einsatzgebiete sind Abteilungen der Endoskopie, Zentralsterilisation, Ambulanz/interdisziplinäre Notaufnahme. Dort sind sie häufig geschlossenen, oft sehr warmen Räumen und künstlicher Dauerbeleuchtung ausgesetzt.
Berufsinformationsfilm
Mit unserem eigens durch Schüler*innen produzierten Film "Ein Tag im OP" bekommen Sie einen sehr praxisbezogenen Einblick in die Tätigkeiten eines/einer Operationstechnischen Assistent*in.
Ablauf und Inhalte
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt jährlich am 01. Oktober.
Die Ausbildung besteht aus praktischen Einsätzen in verschiedenen Fachabteilungen sowie dem theoretischen und praktischen Unterricht. Der Unterricht wird im Rahmen von Blockunterricht und Studientagen vermittelt. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung.
Das Ziel der OTA-Ausbildung
Die Ausbildung bereitet die Auszubildenden optimal auf die vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst und in den verschiedenen Funktionsdiensten (z.B. Ambulanz, Endoskopie, Zentralsterilisation) vor.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Lernbereiche:
Lernbereich I
Kernaufgaben der OTA-Assistenz
Lernbereich II
spezielle Aufgaben der OTA-Assistenz
Lernbereich III
Ausbildung und Berufssituationen von OTA
Lernbereich IV
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in der OTA-Ausbildung
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung beschäftigt sich mit folgenden chirurgischen Fachgebieten:
- Viszerale Chirurgie
- Traumatologie oder Orthopädie
- Gynäkologie oder Urologie
- Anästhesie
- Fakultative Fachgebiete (bspw. Gefäßchirurgie, Augenchirurgie, Plastische Chirurgie, HNO, Thoraxchirurgie, Neurochirurgie)
- Chirurgische Ambulanz
- Zentralsterilisation
- Endoskopie
- Pflegepraktikum auf einer Station der Chirurgie
Die Prüfung
Beendet wird die Ausbildung mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.
Dienstkleidung
Die Arbeitsoberbekleidung sowie Arbeitsschuhe werden während der Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ausbildungsvergütung
Unsere Schüler*innen erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese setzt sich während der 3-jährigen Ausbildung wie folgt zusammen (gilt ab 1. August 2025):
1.617,00 € | im 1. Ausbildungsjahr, |
1.678,00 € | im 2. Ausbildungsjahr und |
1.774,00 € | im 3. Ausbildungsjahr |
Zusätzlich zu dem Ausbildungsentgelt haben unsere Auszubildenden Anspruch auf eine Jahressonderzahlung! Alle genauen Regelungen finden Sie im Tarifvertrag für Auszubildenden (TVA UK).
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche. In den OPs/Stationen kommen häufig zwei verschiedene Arbeitszeitmodelle zum Einsatz:
Wechselschicht = täglicher Wechsel von Früh- und Spätdienst
Wochenschicht = wöchentlicher Wechsel von Früh- und Spätdiensten
Ab dem zweiten Ausbildungsdrittel müssen 80 Stunden bis 120 Stunden Nachtarbeit (Volldienst bzw. Bereitschaftsdienst) geleistet werden.
Unser einzigartiger Übungs-OP
Von außen unbemerkt befinden sich im Inneren unseres schönen Kloster Wiblingen ein Funktionsraum der seinesgleichen sucht. In unserem Übungs-OP ist alles vorhanden, um die grundlegenden Fertigkeiten einer/eines OTA zu erlernen. Daher wird ein großer Teil des praktischen Unterrichts hier abgehalten. Der Übungs-OP kann jederzeit zur Vertiefung der gelernten Inhalte, zu Übungszwecken und zur Vorbereitungen auf Prüfungen von den Schüler*innen genutzt werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Um den stetigen Entwicklungen medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie den immer leistungsfähigeren medizinischen Geräten gerecht zu werden, ist die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung unerlässlich. Operationstechnische Assistent*innen können beispielsweise Weiterbildungen in den folgenden Bereichen belegen:
- Neue Operationstechniken oder Spezialisierung
- Hygiene im pharmazeutischen und medizinischen Bereich
- Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - Gesundheitswesen, Medizin, Pharmazie
- Betriebswirtschaft im Krankenhaus
- Chirurgische Assistenz
Studienmöglichkeiten
Haben Sie einen Ausbildungsplatz zum/zur Operationstechnischen Assistent*in bekommen und erfolgreich absolviert, stehen Ihnen tolle Möglichkeiten für ein anschließendes Studium zur Verfügung.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Heidenheim bietet den deutschlandweit einzigartigen, dualen Aufbaustudiengang "Medizintechnische Wissenschaften" an. Um das Studium aufnehmen zu können, müssen nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung drei Jahre Berufserfahrung gesammelt und eine Eignungsprüfung an der DHBW absolviert werden.
Alle Infos zu diesem 3-semestrigen Studiengang finden Sie hier:
Studiengang Medizintechnische Wissenschaften
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Heidenheim bietet unseren Auszubildenden die Möglichkeit, im Anschluss an die absolvierte Ausbildung das Aufbaustudium „Medizintechnische Weissenschaften“ zu belegen. Interessent*innen mit Fachhochschulreife benötigen für das Studium lediglich eine bestandene Deltaprüfung an der DHBW.
Alle Infos zu diesem 3-semestrigen Studiengang finden Sie hier:
Studiengang Medizintechnische Wissenschaften
Klamotten shoppen, ein Cabrio leihen oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen. Das und viel viel mehr, gönnt man sich mit einem kräftigen Mitarbeiterrabatt dank der umfassenden Corporate Benefits des Uniklinikums Ulm!
Alle Schüler*innen haben die Möglichkeit über unsere kostenlose Smartphone-App ihre Stundenpläne, Skripte und Infos abzurufen.
BEWERBER-HOTLINE
Donnerstags 10:00 - 15:00 Uhr
Sie möchten sich zu einem Schnuppertag anmelden oder haben Fragen rund um die Ausbildung oder Ihre Bewerbung? Rufen Sie uns gern an. Wir sind für Sie erreichbar.
+49 (0)731 500-68317
Universitätsklinikum Ulm
Akademie für Gesundheitsberufe
Schule für Operationstechnische Assistenz
Schlossstraße 42 a
89079 Ulm
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Universitätsklinikum Ulm
Akademie für Gesundheitsberufe
Schule für Operationstechnische Assistenz
Postfach
89070 Ulm
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Unser Sekretariat befindet sich im Wirtschaftsgebäude des Kloster Wiblingen, Raum 126.
Telefon: +49 (0)731 500-68461
E-Mail: ota@akademie.uniklinik-ulm.de
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Ihr Weg zu uns in die Akademie
Das Kloster Wiblingen ist etwa 15 Fahrtminuten mit dem Bus vom Hauptbahnhof Ulm entfernt. Die Linien 4 und 70 fahren zu den Hauptzeiten in regelmäßigen, kurzen Abständen.
Von der Haltestelle "Wiblinger Pranger" lässt sich die Akademie für Gesundheitsberufe in 5 Minuten zu Fuß erreichen.
Wenn Sie mit dem Auto zu uns kommen, finden Sie direkt an unserem Kloster Wiblingen zahlreiche kostenfreie Parkplätze vor. Geben Sie in Ihr Navigationsgerät die oben genannte Hausadresse ein oder klicken Sie hier und schauen Sie sich die Route im Browser an:
Die Bewerbung an unserer Schule für Operationstechnische Assistenz ist über unser Online-Bewerbungsportal sehr einfach und unkompliziert möglich. Unser Online-Bewerbungsportal wurde für das Ausfüllen an einem Desktop-Browser optimiert. Sie können aber auch ein Tablet oder Smartphone nutzen.
Sollten Ihnen die technischen Voraussetzungen für eine Onlinebewerbung nicht zur Verfügung stehen, können Sie sich im Ausnahmefall auf dem Postweg bewerben. Füllen Sie den Aufnahmeantrag (Download Aufnahmeantrag) vollständig aus und beachten Sie die Hinweise auf der ersten Seite.
Zeitraum für Ihre Bewerbung
Aktuell nehmen wir Bewerbungen für den Ausbildungsstart am 1. Oktober 2025 entgegen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2025. Die Bewerbung hierfür erfolgt ausschließlich über unser Onlinebewerbungsportal (Link ganz unten auf dieser Seite).
Voraussetzungen für die Bewerbung
Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung im Bereich der Operationstechnischen Assistenz sind folgende Kriterien:
- Alter: 17 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen ist.
Informationen für ausländische Bewerber*innen
Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben möchten, müssen Sie einige Dinge beachten.
- Wenn Sie Ihr Schulzeugnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen Sie dieses bei einem deutschen Regierungspräsidium einreichen und anerkennen lassen.
- Sonstige ausländische Nachweise und Zeugnisse müssen amtlich beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt werden.
- Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens ein Sprachzertifikat C1) werden vorausgesetzt.
Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen für die Bewerbung aus dem Ausland hier zusammengefasst:
Ablauf der Bewerbung
Nach Ihrer erfolgreichen Onlinebewerbung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Im Januar teilen wir Ihnen frühestens mit, ob Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen sind. Anschließend erfolgt bis Ende April die offizielle Zu- bzw. Absage. Bitte sehen Sie von Nachfragen nach Ihrem Bewerbungsstand ab.
Die Entscheidung über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen und orientiert sich an folgenden Kriterien:
- Schulische Leistung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie Biologie, Chemie, Physik und Gemeinschaftskunde (bzw. Sozialkunde)
- Schulabschluss
- berufsspezifische Tätigkeiten, wie Praktika
- ausbildungsrelevante Berufsausbildung (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege)
- Soziales Jahr und Wehr- und Zivildienst (bzw. BuFDi)
- Eignung und soziale Härte*
- Lokalbonus**
Ein sozialer Härtefall liegt vor, wenn die Ablehnung für den/die Bewerber*in mit Nachteilen verbunden wäre, die über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgeht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Bewerber*in durch gesundheitliche (Vorschriften über die Berufsausübung dürfen nicht entgegenstehen), familiäre oder soziale Umstände oder durch Zeitverluste, die vor Aufnahme der Ausbildung entstanden sind und welche der/die Bewerber*in nicht zu vertreten hat, anderen Bewerbenden gegenüber so erheblich benachteiligt ist, dass sie/ihn die Ablehnung unzumutbar belasten würde. Über das Vorliegen eines sozialen Härtefalls entscheidet der Auswahlausschuss. Bei Antrag auf soziale Härte bitte das entsprechende Feld auf dem Aufnahmeantrag kennzeichnen und der Bewerbung ein kurzgefasster, schriftlicher Antrag mit Angabe von Gründen beifügen.
Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch wegen begrenzter Anzahl an Ausbildungsplätzen nicht sofort angenommen werden können, erhalten einen Platz auf der Nachrückliste.
Wenn Sie eine besondere Beziehung zu der Region (Postleitzahlenbereich 60000-99999) aufweisen, werden Sie vorrangig zugelassen. Eine derartige Beziehung sehen wir als gegeben an, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Sie sind in dieser Region aufgewachsen und können dies durch geeignete Belege wie z.B. Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse nachweisen
- Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz in dieser Region und können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Sie haben mit dem Ehegatten/Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einen Wohnsitz in dieser Region gegründet und können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Ihre Eltern oder Kinder haben in dieser Region ihren Wohnsitz und Sie können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Sie sind im Rahmen eines sozialen Ehrenamtes seit mindestens einem Jahr in der Region aktiv und können dies durch geeignete Belege nachweisen
Benötigte Dokumente
Die folgenden Dokumente sind für Ihre Bewerbung unverzichtbar, da Sie diese bei der Online-Bewerbung hochladen müssen. Das Ärztliche Attest darf hierbei nicht älter als drei Monate sein. Halten Sie vor dem Start der Onlinebewerbung bitte die genannten Dokumente in digitaler Form bereit. Beachten Sie, dass wir nur Dokumente im Format PDF, JPG oder Microsoft Word verarbeiten können.
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulabgangszeugnis, ggf. Zwischenzeugnis
- Nachweise/Zeugnisse über Ihre beruflichen Tätigkeiten, Anzahl der berufsspezifischen Studiensemester, Praktika, sonstige Zeugnisse
- Ärztliches Attest (siehe Vorlagen-Downloads)
- Geburtsurkunde
- Aktuelles Foto (optional)
Ergänzende Dokumente von ausländischen Bewerber*innen
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen Sie außerdem folgende Dokumenten einreichen (hier finden Sie gesammelte Informationen zum Thema):
- Übersetzung der Zeugnisse und Nachweise in deutscher Sprache
- Zeugnisanerkennung
Bewerbungs-Tutorial
Damit das Ausfüllen der Bewerbung reibungslos klappt, schauen Sie sich gern unser Videotutorial an. Falls danach noch Fragen offen sein sollten, einfach melden.
Vorlagen Downloads
Sollten Sie noch keinen Lebenslauf oder Bewerbungsanschreiben verfasst haben, nutzen Sie gerne unsere Word-Vorlagen. Diese können Sie hier herunterladen und bequem mit Ihren Daten füllen.